Funktionen und Aufgaben des Stadtjägermeisters
Gemäß Artikel 38 Bremisches Landesjagdgesetz ist der Stadtjägermeister der sachverständige ehrenamtliche Berater der Jagdbehörde. In dieser Funktion hat er in jagdlichen und jagdwirtschaftlichen Fragen im Sinne eines gerechten Ausgleichs der Interessen zu wirken. Die Jagdbehörde hat nachstehende Aufgaben an den Stadtjägermeister zur Erledigung im Auftrag übertragen.
Herr Richard Onesseit
Mobil +49.(0)179.1110082
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Herr Holger Bartels
Holger Bartels war von 2013 bis 2023 Präsident der Landesjägerschaft Bremen e.V. und hatte bis dahin als Vertreter Bremerhavens einen Sitz im Präsidium. Weiter bekleidet er die Position des Stadtjägermeisters in Bremerhaven.
Kontaktdaten: | |
Telefonisch | 0171 - 890 69 98 oder 0471 - 95152660 |
holger.bartels@lj-bremen.de |