Unsere Geschäftsstelle hat in der Zeit vom 08.12.2025 bis zum 15.01.2026 urlaubsbedingt geschlossen. Emails werden gelesen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Beantwortung in diesem Zeitraum etwas mehr Zeit benötigen kann. Wir sind ab dem 15.01.2026 mit den normalen Öffnungszeiten wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachtstage und einen guten Rutsch in das neue Jahr!
Wildbiologie, Arten- und Nutztierschutz in Einklang: DJV fordert Jagdzeit von Juni bis Oktober auf Jungtiere. Problem-Wölfe sollen ganzjährig bejagt werden. Über die Hälfte der Deutschen hält Wolfsjagd für ethisch vertretbar, auf dem Land noch mehr.
Die Bejagung des Wasserwildes wird wieder regulär ausgeübt. Gegenüber dem Kranich zeigen nach unseren aktuellen Beobachtungen alle anderen Vogelarten, insbesondere die dem Jagdrecht unterliegenden Gänse- und Entenarten, keine Auffälligkeiten hinsichtlich des Infektionsgeschehens. Der Kranichzug ist vorbei.
Mit der aktuell in Verteilung befindlichen Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot für die Stadt Bremen ist allen Mitgliedern der Landesjägerschaft Bremen e.V., die sich im Besitz eines gültigen Jagdscheines befinden, das Töten von erkrankten Vögeln, insbesondere Kranichen, gestattet. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet! Die Maßnahme dient zum Schutz der heimischen Vogelpopulation, insbesondere aber der sehr kleinen, in Bremen ansässigen Seeadlerpopulation.
Für Bremerhaven gibt es ebenfalls eine Ausnahmeregelung für alle Mitglieder der Landesjägerschaft Bremen e.V.. Diese wird über die LJB und den Stadtjägermeister Holger Bartels verteilt.
Am 25.10.2025 wurden die ersten toten Kraniche in Bremen-Seehausen gefunden. Die Hegegemeinschaft 2 meldete die Funde an das Veterinäramt. Dieses bittet um Meldungen bei Totfunden von Kranichen und Gänsen, Enten und Schwänen an in Bremen: office@lmtvet.bremen.de oder telefonisch unter 0421-361-21223 an Frau Dr. Haunhorst oder Frau Oltmann. Bremerhaven: Email officebhv@lmtvet.bremen.de oder telefonisch (0471) 596 13883. Totfunde an Ort und Stelle belassen und mit Positionsangaben melden! Aktuelle Informationen für Nutztierhalter finden Sie hier.
DJV ruft Jäger und Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht auf. Ansteckungsgefahr für Menschen ist gering. Verzehr von Wildgeflügel ist unbedenklich. (Berlin, 29. Oktober 2025) Seit September 2025 nimmt die Vogelgrippe bei Wildvögeln in Deutschland deutlich zu. Besonders betroffen sind Kraniche und Wasservögel in Norddeutschland und Brandenburg. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügel als hoch ein. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft Jäger, Geflügelhalter, Hundebesitzer und Katzenhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf.
Am Sonntag, den 02.11.2025 um 17:00 Uhr läd die evangelische Gemeinde Huchting in die St. Georgs-Kirche zum Hubertusgottesdienst ein. Für den festlichen Rahmen sorgt das Bläsercrop Delmenhorst. Anschließend gibt es ab 19:00 Uhr Matjesessen im Grollander Krug. Anmeldungen sind bei Oltmann Lampe und Tel: 0421-58 15 05 erbeten.
Marcus Henke, Präsident der Landesjägerschaft Bremen, hält die Grußworte auf der diesjährigen Hubertusmesse am 09. November 2025 um 10:00 Uhr in der Kirche St. Johann in Oberneuland. Der Bläsercrops der Landesjägerschaft Bremen sowie der Bläsercrops Bremen-Nord sorgen mit jagdlicher Musik für einen festlichen Rahmen. Der Gottesdienst wird von Herrn Pastor Thomas Ziaja gehalten.
DJV - Einst eingesperrt zur Zucht in Pelzfarmen breiten sich Nutrias nun in freier Wildbahn rasant aus. Laut Jagdverband ist das speziell in Stadtstaaten dramatisch. Und gefährlich für den Hochwasserschutz. In Bremen meldeten zuletzt 93 Prozent der Reviere die Anwesenheit der südamerikanischen Nutria, im Vergleich zu 2015 sei das laut DJV-Analyse eine Steigerung um das Sechsfache. «Bremen steht symbolisch für eine starke urbane Besiedlung durch die Nutria, die auch in Hamburg zu beobachten ist -mit einem Wert von 74 Prozent im Jahr 2023», teilte der Verband mit.
Über ein Drittel der Jagdreviere melden bundesweit ein Vorkommen. Spitzenreiter sind Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. In Städten wie Bremen und Hamburg ist die Situation noch dramatischer.
Nach den auf der Mitgliederversammlung vom 24.04.2025 beschlossenen Satzungsänderungen ist die Stadtgruppe Bremerhaven mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet, wie jede andere Stadtgruppe der Landesjägerschaft Bremen auch. Die bisherige, länderübergreifende Zugehörigkeit zur Jägerschaft Wesermünde-Bremerhaven besteht nicht mehr.