06.04.2023
Jäger verabschieden neue Wolfsposition
(Aurich, 06. April 2023)
„Auricher-Erklärung“
Deichsicherheit muss Vorrang haben: Gemeinsames Positionspapier der 10 Küstenjägerschaften Niedersachsens und der Landesjägerschaft Bremen zum Wolf.
Am 06. April 2023 haben die 10 Küstenjägerschaften der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) und die Landesjägerschaft Bremen in Aurich ein gemeinsames Positionspapier zum Wolf vorgestellt und unterzeichnet. Neben den Jägerschaften Aurich, Emden, Friesland Wilhelmshaven, Leer, Norden, Wittmund, Wesermarsch Hadeln-Cuxhaven, Stade, Wesermünde–Bremerhaven und der Landesjägerschaft Bremen e.V. hat auch die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. das Papier unterzeichnet.
„Über Generationen, wenn nicht gar Jahrhunderte hatte die Deichsicherheit oberste Priorität an der Deutschen Nordseeküste. Diese Grundhaltung wird derzeit von Artenschutzzielen – hier speziell Wolfsschutz – in Frage gestellt“, so Simon Grootes, Bezirksvorsitzender der Jägerschaften im Bezirk Ostfriesland und Vorsitzender der Jägerschaft Wittmund.
Diese fordern in ihrem Positionspapier von den regionalen Bundes- und Landtagsabgeordneten ein, sich an der Küste für die optimale Pflege der Deiche über das Nutztier Schaf einzusetzen und damit für den maximalen Schutz von Hab und Gut und im Extremfall das Leben von 1,1 Mio. Niedersachsen und 680.000 Bremern, die darauf vertrauen, dass die maximale Sicherheit und
Qualität der Deiche gewährleistet wird. Die internationalen Schutzbemühungen – z.B. über die FFH-Richtlinie der Europäischen Union – haben dazu geführt, dass der westeuropäische Wolf weder in Deutschland noch in Niedersachsen in seinem Bestand gefährdet ist, im Gegenteil.
Darüber hinaus wird in den klassischen küstennahen Grünlandgebieten die Anwesenheit von territorialen Rudeln dem politischen Ziel „Weidehaltung“ entgegenstehen und damit zu einem weiteren Rückgang der Weidetierhaltung und dem damit verbundenen Verlust von Lebensraum und Artenvielfalt Vorschub leisten.
„Wir appellieren an die regionalen Abgeordneten sich ihrer besonderen Verantwortung zu stellen und auf die Umsetzung der Vereinbarung des Koalitionsvertrags in Bund und Land, für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement zu pochen”, ergänzt der Stellv. Bezirksvorsitzende (Jägerschaft Aurich), Gernold Lengert.
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DJV-Pressemeldung (Berlin, 19. Juni 2015)
Deutscher Jagdverband positioniert sich zum Wolf
Jäger verabschieden neue Wolfsposition
Der Wölfe haben sich in Deutschland etabliert und erschließen mit zunehmender Geschwindigkeit neue Lebensräume,
der jährliche Zuwachs liegt kontinuierlich bei über 30 Prozent. Nach Ansicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) ist ein genetischer Austausch des deutsch-westpolnischen Vorkommens mit dem nordosteuropäisch-baltischen Wolfsvorkommen gewährleistet.
Bereits 2009 wanderte beispielsweise der besenderte Wolf „Alan“ von der Lausitz 1.500 Kilometer bis Weißrussland. Der DJV fordert die Bundesregierung auf, ein gemeinsames Wolf-Monitoring mit Polen und dem Baltikum aufzubauen sowie die genetischen Untersuchungen zu vereinheitlichen und zu intensivieren. Mittelfristiges Ziel muss ein gemeinsames, grenzüberschreitendes Management sein. "Der Wolf kennt keine Ländergrenzen. Sein günstiger Erhaltungszustand - bezogen auf das Verbreitungsgebiet von Deutschland über Polen, das Baltikum und darüber hinaus - ist bereits erreicht", betonte Dr. Gert
Dittrich, DJV-Präsidiumsmitglied.
Der Wolf solle baldmöglichst aus Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie überführt werden. Dies sei eine folgerichtige rechtliche und wildbiologische Konsequenz der dynamischen Ausbreitung des Wolfes.Die Verantwortlichen von Bund und Ländern fordert der DJV auf, sich schon jetzt damit auseinanderzusetzen, wie die zunehmende Wolfspopulation künftig auf einem stabilen, den Lebensraumbedingungen angepassten Niveau gehalten werden kann.
"Wenn wir die Sorgen der betroffenen Menschen nicht ernst nehmen, schwindet die Akzeptanz für den Wolf rapide, wie bereits jetzt regional zu beobachten ist", sagte Dittrich. Die bestehenden Ausnahmegenehmigungen der FFH-Richtlinie müssen laut DJV konsequent angewendet werden. Dabei sind unter Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes bedeutende, zum Erhalt der Landschaft erforderliche Bewirtschaftungsformen - etwa dieWeidewirtschaft im Alpenraum und die Deichbeweidung von Schafen - vorrangig zu bewerten.
Der DJV plädiert zudem für eine verstärkte, sachorientierte Öffentlichkeitsarbeit: Die Bevölkerung muss künftig aktuelle, sachliche Informationen und Hilfestellungen zum Umgang mit dem Wolf erhalten. Hierfür ist laut DJV eine bundesweite Koordinierungsstelle notwendig, die das Know-how der Jäger einbezieht. Dies gilt insbesondere für verhaltensauffällige Wölfe und deren Vergrämung.
Als letztes Mittel darf das Töten verhaltensauffälliger Tiere aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht tabuisiert werden. Einzeltiere, die sich bis auf wenige Meter Menschen nähern, gefährden die Akzeptanz der gesamten Art. "Der Wolf wird zum Lackmustest für Artenschutz und Politik", so Dittrich.
Jäger übernehmen bereits Verantwortung, indem sie aktiv das Wolf-Monitoring der Bundesländer unterstützen. Erst im Januar dieses Jahres hat der DJV 100 Wildkameras für Wolfsbeauftragte zur Verfügung gestellt, um gezielt Hinweise auf Wolfsvorkommen zu erhalten.
Anhang:
Am 06. April 2023 wurde in Aurich ein Positionspapier zum Thema Wolf vorgestellt und unterzeichnet („Auricher Erklärung“). Weitere Informationen dazu finden Sie in der anliegenden Pressemeldung, sowie dem Positionspapier.