Marder machen sich zuerst durch laute Polter- und Krabbelgeräusche speziell zu den Morgen- und Abendstunden bemerkbar. Nachts verlassen Sie dann die Unterkunft im Haus und gehen auf Nahrugssuche. Aber Vorsicht! Auch so manche Maus, die nachts über die Dachbodendielen läuft kann dabei sehr laut sein. Daher müssen nun weitere Indizien in Betracht gezogen werden. Dazu zählen andere Spuren, die der Marder verursacht. Dies sind bspw. Kotspuren, die den Marder eindeutig als Störenfried identifizieren. Auch findet man häufig zerfledderte Dämmung oder Nahrungsreste, die der Marder mit in seine Unterkunft nimmt.
Ein gutes Hilfsmittel ist hier eine Wildkamera, die einmal den Störenfried identifiziert und - was noch viel wichtiger ist - erkennen lässt, wo der Marder in das Haus kommt. Verfügen Sie über keine Wildkamera sprechen Sie einen Jäger oder einen Schädlingsbekämpfer an. Diese sind im Umgang mit den Geräten und den Verhaltensweisen der Marder vertraut.
Die Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht. Marder zu fangen oder zu töten ist daher nur Inhabern einen Jagdscheins und nur während der Jagdzeiten erlaubt. Von Februar bis November ist der Steinmarder in Bremen geschützt. Damit ein Marder dauerhaft vom Dachboden fernbleibt und das Revier nicht neu besetzt wird, sollten Sie wie folgt vorgehen:
Sollte das alles zu schwierig sein oder sich die Gefahr von erheblichen Schäden an Dämmung oder Elektronik abzeichnen, rufen Sie einen Spezialisten zur Unterstützung.
In der Regel haben Schädlingsbekämpfungsunternehmen sich auch auf die Vergrämung und das Aussperren von Mardern spezialisiert. Solche Experten haben Erfahrung damit, Schlupflöcher aufzuspüren und wirkungsvoll zu verschließen. Ein schnell wirkungsvolles Instrument hingegen sind Lebendfallen. Fallen stellen dürfen hingegen grundsätzlich nur Jäger mit entsprechender Fangberechtigung, töten dürfen selbst sie die Tiere nur außerhalb der Schonzeiten, in Bremen vom 01.11. bis 31.01.. Haben Stadt oder Gemeinde einen eigenen Stadtjäger, darf für gewöhnlich nur er Maßnahmen gegen Wildtiere auf städtischem Gebiet einleiten.
Wenden Sie sich bitte an unsere Stadtjägermeister.
Maßnahmenkatalog zum Schutz gegen Marder