30.10.2023
Auch während der Abenddämmerung besteht die Möglichkeit von Wildwechsel. Die Hauptzeiten für Kollisionen mit Damwild im Oktober und November liegen zwischen 7.00 und 9.00 Uhr sowie zwischen 18.00 und 21.00 Uhr. Laut Daten des DJV ereignet sich etwa die Hälfte aller Unfälle mit Rehen.
Daher gilt nun insbesondere auf Strecken entlang von schwer einsehbaren Wald- oder Feldrändern:
Schon allein Tempo 80 statt 100 bringe einen etwa 24 Meter kürzeren Bremsweg mit sich. Das kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden.
Auf neu gebauten Straßen durch ländliche Gebiete besteht ein erhöhtes Risiko für Wildunfälle, da Tiere ihre gewohnten Wege nicht verlassen. An besonders gefährlichen Stellen wird oft das Verkehrsschild "Achtung Wildwechsel" aufgestellt. Wenn sich Tiere zeigen, können Fahrer durch Abblenden der Scheinwerfer, Hupen und Bremsen einen Zusammenstoß vermeiden.
Im Ernstfall eine Vollbremsung machen, aber nicht ausweichen. Denn das kann im Gegenverkehr oder an einem Baum im schlimmsten Fall tödlich enden.
Wichtig: Meist kommt nicht nur ein Tier allein auf die Straße, sondern es kommen auch noch welche hinterher.
Lässt sich die Kollision mit einem Wildtier nicht verhindern, schalten Sie den Warnblinker ein und stellen Sie mit angelegter Warnweste das Warndreieck auf. Dann die Polizei anrufen – auch wenn kein Mensch verletzt wurde. Sie kann den Wildschaden aufnehmen, was gegebenenfalls für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung von Bedeutung ist.
Je nach Police sind Schäden mit Haarwild wie Hirschen, Rehen, Wildschweinen, Füchsen oder Hasen oder mit allen Tieren abgedeckt. Zum Schutz vor Infektionen sollten tote Tiere nur mit Handschuhen angefasst und von der Straße gezogen werden. Wenn das Tier noch lebt: Abstand halten – zum Eigenschutz. Der DJV warnt, dass selbst ein Reh schwere Verletzungen verursachen kann.
Autofahrer sollten niemals aus falsch verstandener Sorge ein verletztes Tier ins Auto laden, um es beispielsweise zum Tierarzt zu bringen. Das hat zwei Gründe: Zum einen verursacht die ungewohnte Nähe zum Menschen dem Tier großen Stress, der im schlimmsten Fall zum Tod führen kann. Zum andern gilt das Einsammeln von Tieren als illegale Wilderei.
Wenn das Tier weggelaufen ist, versuchen Sie nicht, es selbst zu verfolgen, melden Sie es aber aus Tierschutzgründen in jedem Fall, rät der DJV. Wer sich die Fluchtrichtung einprägt, kann einem Jäger helfen, das verletzte Tier mit einem dafür ausgebildeten Hund zu finden.
Einen Wildunfall und tote Tiere entlang von Verkehrswegen kann man auch an das Tierfund-Kataster melden – dies ist ein Projekt der Jagdverbände und der Universität Kiel, um Wildunfälle einheitlich erfassen zu können. Diese Meldung ist auch per App (Android und iPhone) möglich.
In fast die Hälfte aller Wildunfälle (48 Prozent) sind den Daten des DJV Tierfund-Katasters zufolge Rehe verwickelt. Füchse, Dachse, Marderhunde und Waschbären sind zusammen bei 14 Prozent der Unfälle betroffen – Hasen und Kaninchen bei rund jedem zehnten Unfall (11 Prozent). © dpa
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