Brauchbarkeitsprüfung
Die Brauchbarkeitsprüfung (BrP) ist eine Prüfung der Jägerschaft. Sie ist keine Verbandsprüfung des JGHV oder eines Spezialzuchtverbandes. Verantwortlich für die Durchführung ist der Obmann für das Gebrauchshundewesen der Landesjägerschaft Bremen e.V.
Die BrP ist eine Prüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit gem. § 3 (3) Bremisches Landesjagdgesetz. Zugelassen sind sowohl Hunde mit Abstammungsnachweis (Ahnentafel), als auch ohne. Hunde ohne Abstammungsnachweis müssen dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp) einer vom JGHV anerkannten Jagdhundrasse entsprechen. Die Hunde müssen mindestens im Vorjahr gewölft und sollen zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein. Die Hunde müssen zweifelsfrei identifizierbar und nachweislich wirksam gegen Tollwut geimpft sein (Impfpass).
Geprüft werden nur Arbeiten nach dem Schuss:
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- Gehorsam (allg. Gehorsam ohne Wildberührung, Verhalten auf dem Stand (Standruhe, Schussruhe), Leinenführigkeit)
- Schussfestigkeit (im Feld, im Wald, im Wasser)
- Bringen (auf der Haarwildschleppe u. Federwildschleppe, Freiverlorensuche und Bringen eines ausgelegen Stückes Federwild)
- Schweißarbeit (400 mtr. Übernachtfährte)
- Wasserarbeit (Freiverlorensuchen und Bringen aus tiefem Schilfwasser, Stöbern mit lebender Ente)
Hunde, die eine HZP (nach VZPO) bestanden haben, brauchen nur die sog. Zusatzfächer (Schweißarbeit auf der Übernachtfährte, Verhalten auf dem Stand, Leinenführigkeit und Freiverlorensuchen und bringen eines ausgelegten Stück Federwildes) absolvieren.
Sonderregelungen
Hunden, die dem Phänotyp der vom JGHV anerkannten Rassen für Nachsuchenhunde (Schweißhunde, Bracken, Teckel), bzw. Stöberhunde (Deutscher Wachtelhund, Terrier, Bracke, Spaniel, Beagel und Teckel) entsprechen, kann nach entsprechender Prüfung die ausschließliche Brauchbarkeit für ihr Spezialgebiet bescheinigt werden. Einzelheiten sind den Brauchbarkeitsrichtlinien der Landesjägerschaft Bremen zu entnehmen.
Downloads:
Meldeformular zur Brauchbarkeitsprüfung [pdf, 65,5 KB]


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