Naturverträglicher Energiepflanzen-Anbau
Empfehlungen des Deutschen Jagdschutz-Verbandes e.V. (DJV) zum Naturverträglichen Energiepflanzen-Anbau
Gefördert durch Programme und Aktionspläne der Europäischen Union, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die jüngsten Beschlüsse des Brüsseler "Energiegipfels" vom März 2007 wird der Anbau Nachwachsender Rohstoffe (insbes. Produktion von Biomasse zur Erzeugung von Strom und Wärme) in Deutschland künftig weiter zunehmen. Die Bundesregierung erwartet, dass durch die derzeit boomende Branche "Erneuerbare Energien" neue Arbeitsplätze im ländlichen Raum und in strukturschwachen Gebieten entstehen.Die Jägerschaft bekennt sich zu einer verstärkten Nutzung von Energiepflanzen. Sie befürchtet aber durch deren zunehmenden Anbau erhebliche Einflüsse auf Wildtierlebensräume, Wildhege, Wild-schaden und Jagd.
Schon heute ist - lokal und regional - eine fortschreitende Veränderung des Landschaftsbildes durch großflächigen Anbau von Bioenergie-Pflanzen feststellbar. Besonders die großen Maisschläge im Umfeld der stark zunehmenden Biogasanlagen entwickeln sich zum Problem.
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Um Konflikte rechtzeitig zu verhindern, appelliert der DJV an ein kooperatives Miteinander von Jagdgenossen, Jagdpächtern und Flächenbewirtschaftern vor Ort und empfiehlt - im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume - die nachfolgenden Maßnahmen im gegenseitigen Einvernehmen und unter Einhaltung der Vorgaben für die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß VO (EG) Nr. 1782/2003 (cross compliance) umzusetzen:
- Vermeidung großflächigen Energiepflanzenanbaus mit wenigen Kulturarten durch:
- Einsatz weiterer Kulturarten oder Gemische (z. B. Sonnenblumen, Leguminosen, ggf. auch Getreide oder Gräser) zugunsten einer größeren Strukturvielfalt.
- Förderung von neueren Verfahren, die den Einsatz anderer Substrate als Silomais in Biogasanlagen erleichtern.
- Freiwillige Teilnahme der Betriebe an geeigneten Agrarumweltprogrammen (z. B. Anlage von Blühstreifen an Ackerrändern oder Schonstreifen an Fließgewässern und Waldrändern; Durchführung von Biotopverbund-Maßnahmen wie z. B. dem Anlegen von Brachestreifen),
- Alternativ: Anlage von Blüh- und Schonschneisen, die durch variable Ausgleichs- und Ökopunktsysteme geschaffen und finanziert werden könnten.
- Erhalt von möglichst vielen stillgelegten Flächen und freiwillig aus der Nutzung genommenen Brachflächen.
- Örtliche Dokumentation der Schadensentwicklung im Energiepflanzen-Anbau (Kultur, Sorte, Flächendisposition, etc.).
Der DJV fordert die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung auf, die Umsetzung seiner Empfehlungen durch geeignete Rahmenbedingungen zu unterstützen, so dass die Ausdehnung des Anbaus von Energiepflanzen nicht zu Lasten von Natur und Umwelt erfolgt. Bürokratieabbau durch praktikable und verwaltungsarme neue Regelungen führt zu Entlastungen der Landwirte und steigert die Akzeptanz der Maßnahmen. Gefordert wird zudem die Weiterentwicklung neuer Anbaukonzepte im Energiepflanzen-Anbau zur Marktreife, dies insbesondere auch unter dem Aspekt geringerer Wildschadensanfälligkeiten und Erhalt unserer Kulturlandschaft.
Als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt der DJV die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers, einen "nationalen Biomasseaktionsplan" vorzulegen und verbindet damit die Hoffnung, dass der weitere Ausbau der Biomassenutzung Belangen des Landschafts-, Natur- und Artenschutzes sowie einer nachhaltigen aber auch wirtschaftlichen Nutzung Rechnung trägt.
Nach bisherigen Einschätzungen handelt es sich beim Anbau von Mais und anderen Feldfrüchten zur Gewinnung von Energie derzeit nicht um Sonderkulturen. Es gelten folglich die gesetzlichen Wildschadensersatzregelungen, solange im Schadensfall zur Energiegewinnung angepflanzte Kulturen nach ihrem Marktwert und nicht nach dem entgangenen Erlös für erzeugte Energie bewertet werden.
Alle Beteiligten sind in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich aufgefordert, die bestehenden Verpflichtungen (u. a. Vorgaben der guten fachlichen Praxis; Hegeziel des § 1 BJG; Wildschadensverhütung und -ersatz, § 26 ff BJG) zu beachten und umzusetzen.
Jäger, Landwirte und Jagdgenossenschaft sind gleichermaßen verpflichtet, Wildschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren.
| Landwirte können dazu insbesondere beitragen durch: |
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| Jäger können zur Vermeidung und Minderung von Schäden beitragen durch: |
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Der DJV verweist auf die konsequente Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen zur Reduktion und nachhaltigen Bewirtschaftung des Schwarzwildes, zusammengefasst im DJV-Positionspapier Schwarzwild in Deutschland (2002). Der DJV empfiehlt allen privaten und staatlichen Revierinhabern, sich in Hegegemeinschaften zu organisieren, um die Problematik unter Beachtung wildbiologischer Erkenntnisse und jagdrechtlicher Belange pragmatisch anzugehen.
Es ist sinnvoll, das Wildschadensrisiko in Revieren mit hohem Feldanteil, insbesondere solchen mit starkem Anbau von schadensgeneigten Energiepflanzen, nicht allein dem Jagdpächter anzulasten. Es kann im Jagdpachtvertrag z. B. geregelt werden, welche Maßnahmen der Verpächter zur Minimierung von Wildschaden ergreift oder duldet. Darüber hinaus muss auch der Ausgleich/Ersatz von Wildschäden eindeutig geregelt werden. Auf jeden Fall sollte der Jagdpächter darauf achten, dass ihm auf Grund der Dauer von Jagdpachtverhältnissen (im Minimum neun Jahre) ein Sonderkündigungsrecht bei einer gravierenden Änderung der Rahmenbedingungen (Flächennutzung, Anbauverhältnisse, etc.) eingeräumt wird.
DJV-Präsidium
Bonn, den 30.04.2007
Downloads:
DJV-Empfehlung "Naturverträglichen Energiepflanzen-Anbau" [pdf, 76 KB]


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