Naturverträglicher Energiepflanzen-Anbau

Empfehlungen des Deutschen Jagdschutz-Verbandes e.V. (DJV) zum Naturverträglichen Energiepflanzen-Anbau

Gefördert durch Programme und Aktionspläne der Europäischen Union, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die jüngsten Beschlüsse des Brüsseler "Energiegipfels" vom März 2007 wird der Anbau Nachwachsender Rohstoffe (insbes. Produktion von Biomasse zur Erzeugung von Strom und Wärme) in Deutschland künftig weiter zunehmen. Die Bundesregierung erwartet, dass durch die derzeit boomende Branche "Erneuerbare Energien" neue Arbeitsplätze im ländlichen Raum und in strukturschwachen Gebieten entstehen.

Die Jägerschaft bekennt sich zu einer verstärkten Nutzung von Energiepflanzen. Sie befürchtet aber durch deren zunehmenden Anbau erhebliche Einflüsse auf Wildtierlebensräume, Wildhege, Wild-schaden und Jagd.

Schon heute ist - lokal und regional - eine fortschreitende Veränderung des Landschaftsbildes durch großflächigen Anbau von Bioenergie-Pflanzen feststellbar. Besonders die großen Maisschläge im Umfeld der stark zunehmenden Biogasanlagen entwickeln sich zum Problem.

Befürchtet wird:
  • der Verlust des regionaltypischen Charakters unserer Kulturlandschaften und ein weiterer Rückgang der Biologischen Vielfalt (u. a. Verschlechterung der Lebensbedingungen für das Niederwild, eine Vielzahl von Bodenbrütern und Insekten),
  • eine Inanspruchnahme von Stilllegungsflächen für Nachwachsende Rohstoffe und damit eine Begrenzung notwendiger Wildhegemaßnahmen,
  • eine starke Zunahme von Wildschäden, insbes. durch Schwarzwild, in Verbindung mit deutlich erschwerten Bejagungsmöglichkeiten, dadurch eine sinkende Verpachtbarkeit von Revieren mit hohem Feldanteil.

Um Konflikte rechtzeitig zu verhindern, appelliert der DJV an ein kooperatives Miteinander von Jagdgenossen, Jagdpächtern und Flächenbewirtschaftern vor Ort und empfiehlt - im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume - die nachfolgenden Maßnahmen im gegenseitigen Einvernehmen und unter Einhaltung der Vorgaben für die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß VO (EG) Nr. 1782/2003 (cross compliance) umzusetzen:

  • Vermeidung großflächigen Energiepflanzenanbaus mit wenigen Kulturarten durch:
  • Einsatz weiterer Kulturarten oder Gemische (z. B. Sonnenblumen, Leguminosen, ggf. auch Getreide oder Gräser) zugunsten einer größeren Strukturvielfalt.
  • Förderung von neueren Verfahren, die den Einsatz anderer Substrate als Silomais in Biogasanlagen erleichtern.
  • Freiwillige Teilnahme der Betriebe an geeigneten Agrarumweltprogrammen (z. B. Anlage von Blühstreifen an Ackerrändern oder Schonstreifen an Fließgewässern und Waldrändern; Durchführung von Biotopverbund-Maßnahmen wie z. B. dem Anlegen von Brachestreifen),
  • Alternativ: Anlage von Blüh- und Schonschneisen, die durch variable Ausgleichs- und Ökopunktsysteme geschaffen und finanziert werden könnten.
  • Erhalt von möglichst vielen stillgelegten Flächen und freiwillig aus der Nutzung genommenen Brachflächen.
  • Örtliche Dokumentation der Schadensentwicklung im Energiepflanzen-Anbau (Kultur, Sorte, Flächendisposition, etc.).

Der DJV fordert die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung auf, die Umsetzung seiner Empfehlungen durch geeignete Rahmenbedingungen zu unterstützen, so dass die Ausdehnung des Anbaus von Energiepflanzen nicht zu Lasten von Natur und Umwelt erfolgt. Bürokratieabbau durch praktikable und verwaltungsarme neue Regelungen führt zu Entlastungen der Landwirte und steigert die Akzeptanz der Maßnahmen. Gefordert wird zudem die Weiterentwicklung neuer Anbaukonzepte im Energiepflanzen-Anbau zur Marktreife, dies insbesondere auch unter dem Aspekt geringerer Wildschadensanfälligkeiten und Erhalt unserer Kulturlandschaft.

Als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt der DJV die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers, einen "nationalen Biomasseaktionsplan" vorzulegen und verbindet damit die Hoffnung, dass der weitere Ausbau der Biomassenutzung Belangen des Landschafts-, Natur- und Artenschutzes sowie einer nachhaltigen aber auch wirtschaftlichen Nutzung Rechnung trägt.

Nach bisherigen Einschätzungen handelt es sich beim Anbau von Mais und anderen Feldfrüchten zur Gewinnung von Energie derzeit nicht um Sonderkulturen. Es gelten folglich die gesetzlichen Wildschadensersatzregelungen, solange im Schadensfall zur Energiegewinnung angepflanzte Kulturen nach ihrem Marktwert und nicht nach dem entgangenen Erlös für erzeugte Energie bewertet werden.

Alle Beteiligten sind in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich aufgefordert, die bestehenden Verpflichtungen (u. a. Vorgaben der guten fachlichen Praxis; Hegeziel des § 1 BJG; Wildschadensverhütung und -ersatz, § 26 ff BJG) zu beachten und umzusetzen.

Jäger, Landwirte und Jagdgenossenschaft sind gleichermaßen verpflichtet, Wildschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Landwirte können dazu insbesondere beitragen durch:
  • Auswahl wenig schadensgeneigter Flächen und geeignetem Saatgut
  • Schaffung besserer Bejagungsmöglichkeiten durch das Anlegen von Sichtstreifen zwischen Hauptfrucht und Waldrand (Errichtung eines Schutzzaunes muss möglich sein!) sowie von breiten "Bejagungsschneisen" in der Hauptfrucht. Streifen und Schneisen können entweder mit niedrigen Kulturarten bestellt oder stillgelegt und dann mit zulässigen Brachemischungen eingesät werden. Derart geteilte Schläge haben keinen negativen Einfluss auf die geltende Betriebsprämien-Regelung der landwirtschaftlichen Betriebe.
  • Duldung von Schutzmaßnahmen und Ansitzeinrichtungen
  • Regelmäßige Verständigung mit den jeweiligen Jagdpächtern, insbesondere rechtzeitige Meldung, wenn der Anbau in gefährdeten Lagen erfolgt oder erhöhte Schwarzwildbestände festgestellt werden
  • Einhaltung des gesetzlichen Wildschadensverfahrens und von Meldefristen.

 

Jäger können zur Vermeidung und Minderung von Schäden beitragen durch:
  • das Einzäunen besonders gefährdeter Flächen
  • Anwendung aller geeigneten und zulässigen Vergrämungsmaßnahmen (u. a. Duftmischungen)
  • Konsequente und effektive Bejagung
  • Ablenkung des Schwarzwildes von wildschadensgefährdeten Flächen durch Wildäcker, Ablenkungsfütterungen (soweit zulässig) und jagdliche Ruhezonen.

Der DJV verweist auf die konsequente Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen zur Reduktion und nachhaltigen Bewirtschaftung des Schwarzwildes, zusammengefasst im DJV-Positionspapier Schwarzwild in Deutschland (2002). Der DJV empfiehlt allen privaten und staatlichen Revierinhabern, sich in Hegegemeinschaften zu organisieren, um die Problematik unter Beachtung wildbiologischer Erkenntnisse und jagdrechtlicher Belange pragmatisch anzugehen.

Es ist sinnvoll, das Wildschadensrisiko in Revieren mit hohem Feldanteil, insbesondere solchen mit starkem Anbau von schadensgeneigten Energiepflanzen, nicht allein dem Jagdpächter anzulasten. Es kann im Jagdpachtvertrag z. B. geregelt werden, welche Maßnahmen der Verpächter zur Minimierung von Wildschaden ergreift oder duldet. Darüber hinaus muss auch der Ausgleich/Ersatz von Wildschäden eindeutig geregelt werden. Auf jeden Fall sollte der Jagdpächter darauf achten, dass ihm auf Grund der Dauer von Jagdpachtverhältnissen (im Minimum neun Jahre) ein Sonderkündigungsrecht bei einer gravierenden Änderung der Rahmenbedingungen (Flächennutzung, Anbauverhältnisse, etc.) eingeräumt wird.

 

DJV-Präsidium

Bonn, den 30.04.2007


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