Lehrgangstermine / Anmeldung

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Foto: gemeinfrei
"Also lautet der Beschluss, dass der Mensch was lernen muss!

Allgemeines
Im Gegensatz zu anderen Naturschutzorganisationen ist die Mitgliedschaft in der Jägerschaft als Jägerin/Jäger vom Nachweis umfangreicher Kenntnisse abhängig, u.a. in den Fächern Tierkunde, Rechtskunde (Jagd-, Waffen-, Naturschutz- und Umweltrecht, Lebensmittelrecht), Waffenkunde und –handhabung, Naturschutz, Jagdbetriebslehre und –praxis, Jagdhundewesen und Geschichte der Jagd/jagliches Brauchtum. Am Ende steht eine staatliche Prüfung. Diese Prüfung ist nicht leicht – entsprechend intensiv ist die Vorbereitung. Insgesamt ein halbes Jahr mit zwei bis drei Terminen wöchentlich! Die Ausbil­dungszeiten während des Lehrgangs bei der Landesjägerschaft Bremen e.V. sind jedoch so gelegt, dass sie auch im Einklang mit den zeit­lichen Vorgaben von berufstätigen Teilnehmern stehen. Der theoretische Unter­richt findet immer dienstags und donnerstags von 19:30 bis 22 Uhr statt. Die Termine für Schießübungen stehe­n jeweils Samstag vormittags auf der Olympia­schießanlage in Waakhausen bei Worpswede auf dem Programm. Daneben finden Reviergänge in Bremen und den umliegenden niedersächsischen Revieren und Landesforsten, sowie Exkursionen zu Museen, Ausstellungen und zum Saupark und Jagdschloss Springe bei Hannover statt. Während der Ausbildung sind die Teil­nehmer über die Landesjägerschaft unfall- und haftpflicht­versichert.

Ehrenamtlich tätige, erfahrene Jäger - jeweils Spezialisten in ihrem Ausbildungsgebiet - haben die Aufgabe übernommen, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine ausreichende Grundlage an jagdlichem Wissen, Kenntnissen und Können zu vermitteln und Interesse und Liebe zur Natur sachlich und fachlich zu fördern. Den späteren Jägerinnen und Jägern, unserem jagdlichen Nachwuchs, soll hier das Rüstzeug für weidgerechtes, d.h. tierschutzgerechtes und ökologisch gerechtfertigtes Jagen und ethisches Verhalten vermittelt werden.
In Bremen ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die spätere Zulassung zur Jägerprüfung.

Wie lange dauert der Lehrgang und wann geht's los?
Der Vorbereitungslehrgang beginnt immer Anfang September und dauert bis Ende März des Folgejahres. Für die Teilnahme muss man sich rechtzeitig anmelden. Ein späterer Einstieg in die Ausbildung ist nur nach Absprache mit dem Lehrgangsleiter möglich.

Wo kann ich mich anmelden?
Allgemeine Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Landesjägerschaft Bremen e.V.
Für die offizielle Anmeldung müssen Sie dann persönlich erscheinen (Ausweis mitbringen), da einige Formulare auszufüllen und zu unterschreiben sind. Achten Sie bitte auf die Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle.

Gibt es irgendwelche Vorbedingungen?
Ja, und zwar folgende:

  1. Das 15. Lebensjahr muß 6 Monate vor der Prüfung (Ende März) vollendet sein.

  2. Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine amtlich beglaubigte, von beiden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung zur Teilnahme an der Jägerprüfung vorlegen.

  3. Die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen Mitglied in der Landesjägerschaft Bremen e.V. sein. Der Jahresbeitrag beträgt € 80 und gilt auch für das Folgejahr. Die Aufnahmeanträge werden nach Anmeldung zum Lehrgang zugesandt.

Was bekomme ich geboten?
Volles Programm! Tipp: Einen mehrwöchigen Urlaub sollten Sie während der Lehrgangszeit besser nicht planen. Und so sieht das grobe Stundengerüst aus (den genauen Terminplan gibt's am ersten Unterrichtsabend):

  • ca. 160 Stunden Unterricht (1 Unterrichtsstunde = 45 min)
  • min. 12 praktische Übungstermine zur Handhabung von Kurz- und Langwaffen
  • Mitte Oktober: Erwerb der Sachkunde „Flinte“
  • ca. 15 Schießen Langwaffen
  • 1 Kurzwaffenschießen Kleinkaliber
  • 1 Kurzwaffenschießen Großkaliber
  • 1 jagdlicher Durchgang
  • Gestellung der Büchsen und Kurzwaffen bei den Übungsschießen
  • Ausrichtung einer Abschlussfeier.

Wo und wann findet der Unterricht statt?
Der theoretische Unterricht findet immer dienstags und donnerstags von 19:30 bis 22:00 Uhr statt in den Räumen der

Bremer Schützengilde, Bromberger Str. 117, 28237 Bremen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang, Lehrmaterial, die Übungsschießen, Exkursionen, Prüfungsgebühren etc. müssen Sie folgende Kosten veranschlagen:

Lehrgangsgebühren

€ 750,00.
Hierin enthalten sind:

  • Bereitstellung von Lang- und Kurzwaffen für die praktische Unterweisung und die Übungsschießen
  • Schützen-, Haftpflicht- und Unfallversicherung während der Ausbildung und der Prüfung

Lernmaterial

ca. € 150,00

  • Begleitbücher zum "Heintges"-Lernsystem für das Selbststudium
  • Tessmer: "Das Jagdrecht in Niedersachsen"
  • Andere Lehrbücher nach eigenem Ermessen, z.B. BLASE, KREBS, WILD und HUND, KROMSCHRÖDER o.ä.
Standgebühren und Munition ca. € 300,00
Mitgliedsbeitrag LJB € 80,00 (für die beiden ersten Jahre)
Prüfungsgebühr € 265,00
Kauf einer eigenen Flinte nach eigenem Ermessen
Sonstige Kosten
  • Gebühr für vorläufige Waffenbesitzkarte
  • Fahrtkosten zum Lehrgangsort, nach Waakhausen und zu den Exkursionen
  • Verzehr
Noch zwei Tipps:
Mit dem Abonnement einer Jagdzeitschrift sollten Sie warten. Für Sammel-Abos von Jägerlehrgängen gibt es meist Sonderkonditionen.
Vor dem Kauf von Ausrüstungsgegenständen (Waffen, Optik, Messer, Kleidung etc.) sollten Sie sich von Ihren Ausbildern "schlau machen lassen". Hier kann man viel "Lehrgeld" bezahlen.

Wohin muss ich überweisen?
Die Bankverbindung für die Überweisung der Lehrgangsgebühren lautet:

Sonderkontonummer 4748
Bankhaus Neelmeyer, Bremen (BLZ 290 200 00)

Wo melde ich mich zur Prüfung an?
Die Jägerprüfung ist - wie gesagt - eine staatliche Prüfung. Gemäß Bremischer Jägerprüfungsordnung muss man sich zur Prüfung anmelden beim Stadtamt Bremen.

Die Geschäftsstelle der Landesjägerschaft Bremen e.V. hält für die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer Anmeldeformulare bereit.

!! Die Ausstellung der „Lehrgangsteilnahme-Bestätigung“ für die Prüfungskommission als Nachweis einer halbjährigen bzw. einer mindestens 250 Stunden betragenden jagdlichen Ausbildung setzt die Erfüllung der Pflichtteilnahme und der Teilnahme an mind. 30 weiteren Unterrichts- und Unterweisungsterminen voraus !!

[Stand: Mai 2006]


Weitere Informationen:
Interner Link Die Bremische Jägerprüfungsordnung