Der Stadtjägermeister
Foto: JGV Bremen
Harro Tempelmann
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Funktionen und Aufgaben des Stadtjägermeisters
Gemäß Artikel 38 Bremisches Landesjagdgesetz ist der Stadtjägermeister der sachverständige ehrenamtliche Berater der Jagdbehörde. In dieser Funktion hat er in jagdlichen und jagdwirtschaftlichen Fragen im Sinne eines gerechten Ausgleichs der Interessen zu wirken. Die Jagdbehörde hat nachstehende Aufgaben an den Stadtjägermeister zur Erledigung im Auftrag übertragen:
- Bearbeitung der Abschusspläne als Mitglied des Jagdbeirates gem. Art. 39 Bremisches Landesjagdgesetz
- Bearbeitung der Abschussmeldungen von Schalenwild
- Erfassen der Abschusslisten und Erstellen des Streckenberichts
- Abhalten einer Trophäenschau
- Überprüfung von Jagdpachtverträgen
- Erstellen eines Wildkatasters
- Durchführung der Jägerprüfung als vorsitzendes Mitglied gem. §§ 2 und 8 der Bremischen Vorordnung über die Jäger- und Falknerprüfung
Adresse:
Volkenser Weg 15
27404 Rüspel
Tel./Fax 04282-59 28 49
E-Mail: tempelmann@t-online.de

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