Beginn der Setz- und Brutzeit: Ab 15.3. gilt wieder Leinenzwang für Hunde
"in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juli (Brut- und Setzzeit) Hunde unangeleint in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes führt. Nummer 2 gilt nicht für Hunde, die im Rahmen der befugten Jagdausübung geführt werden sowie für Diensthunde der Polizei oder anderer Behörden."
Bekanntlich ist es nicht immer einfach, uneinsichtigen Hundehalterinnen und -haltern den rechtlichen Hintergrund fundiert und in sachlicher Art zu vermitteln, wenn diese höflich aufgefordert werden, ihren Vierläufer doch bitte an die Leine zu nehmen. In diesem Fall ist es vielleicht hilfreich, wenn man den Gesetzestext dabei hat. Daher haben wir ihn als Download (siehe unten) bereitgestellt. Ein, zwei Kopien haben bestimmt noch Platz in der Jagdjacke.
Downloads:
Bremisches Feldordnungsgesetz [pdf, 50 kB]
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