[05.08.2010]

Arsten: Dreister Blumenklau von Blühstreifen für Wildtiere

Unbekannte stehlen mehrere Dutzend Sonnenblumen von Naturschutzfläche.

Harro Tempelmann und Jan-Gerd Bätjer in Blühstreifenacker
Foto: Thomas Dürr
"Hier haben die Halunken alles zertrampelt und sämtliche Sonnenblumen geklaut!" Landwirt Jan-Gerd Bätjer (rechts) zeigt Stadtjägermeister Harro Tempelmann den Tatort.
 

Bienen, Insekten und Feldvögel haben eine wichtige Funktion in unserem Ökosystem. Darum gilt es, sie zu schützen. Jäger legen deshalb an Ackerrändern und auf anderen geeigneten Flächen so genannte Blühstreifen an. In die können sich Insekten, Vögel und Wildtiere zurückziehen, wenn die Feldflur ausgeräumt ist, denn Blühstreifen bleiben auch nach der Getreideernte bis in den Winter hinein stehen und spenden den Tieren Deckung und Nahrung.

Umso bedauerlicher ist es, wenn Stadtbürger gezielt solche speziell angelegten Blühstreifen aufsuchen, um dort Blumen zu stehlen. An der Komet-Sportanlage in Bremen-Arsten haben Unbekannte mehrere Dutzend Sonnenblumen widerrechtlich abgeschnitten und dabei Teile des Blühstreifens zertrampelt. Landwirt und Jäger Jan-Gerd Bätjer hatte auf seinem dortigen Grundstück neben Sonnenblumen auch Gelbsenf, Ölrettich, Phacelia und Buchweizen gesät, damit diese Pflanzen einerseits den Boden verbessern und andererseits in der kommenden kalten Jahreszeit im Boden überwinternde Lebewesen vor dem Kältetod zu schützen. Nach und nach sind die Sonnenblumen jedoch von Unbekannten gezielt gestohlen worden. Als Bätjer jetzt sein Grundstück aufsuchte, kam ihm ein Radfahrer noch mit den letzten etwas mehr als zwanzig Sonnenblumen entgegen, die er zuvor auf Bätjers Acker entwendet hatte.

Stadtjägermeister Harro Tempelmann weist deshalb alle Bürger eindringlich darauf hin, Blühstreifen oder bunt blühende Ackergrundstücke nicht zu betreten und sich nicht an den Blumen oder anderen Pflanzen zu bedienen! „Wildäcker und Blühstreifen sind wichtig für den Naturschutz. Jeder, der nach der Bestellung oder vor dem Ende der Ernte unbefugt einen Acker oder eine Wiese betritt, handelt nach dem Bremischen Feldordnungsgesetz ordnungswidrig. Auch wenn Blühstreifen mit ihrer bunten Blumenpracht schön aussehen, sind sie doch in erster Linie angelegt, damit sich die Tiere an der dortigen Vielfalt bedienen können – und nicht die Menschen!“, sagt er. Dass es sich hierbei um Eigentumsdelikte handelt, sei am Rande erwähnt.


[Quelle: LJB / Thomas Dürr]