PKW-Rabatte: Staatliche Umweltprämie gilt auch bei Jäger-Nachlässen
Verbandsmitglieder erhalten jetzt beim Neuwagenkauf bis zu 31 Prozent Nachlass
Gute Nachrichten für alle Jäger, die im DJV organisiert sind und die staatliche Umweltprämie nutzen möchten: Die Nachlässe für LJV-Mitglieder beim Neuwagenkauf können auch in Verbindung mit der Prämie angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass das Mitglied auch Halter des zu verschrottenden Fahrzeugs und des Neuwagens ist, auf das die Prämie angerechnet wird.
Bei diesen Herstellern zahlen Verbandsmitglieder weniger:
Alfa Romeo (18%), Citroen (18-31%), Chevrolet (12-26%), Daihatsu (15-17%), Fiat (20%), Fiat-Transporter (18-23%), Hyundai (16%), Kia (14-21%), Lancia (20%), Mazda (14-15%, nur gewerbliche Zulassung!), Mitsubishi (15%), Nissan (Neukauf: 15-20%; Leasing: 19-24%), Opel gewerblich (11-25%; bundesweit), Opel privat (11-21%, Autohaus Siebrecht Uslar), Renault (18-29%), Saab (13-24%) und Suzuki (15%). (Stand März 2009). Beim Kauf eines Land Rovers ist der Abrufschein Verhandlungsbasis für Nachlässe.
Um den Jäger-Rabatt in Anspruch nehmen zu können, muss das Verbandsmitglied bei Vertragsabschluss einen Abrufschein vorlegen. Diesen erhält man ausschließlich in der Geschäftsstelle des LJV, bei dem man Mitglied ist. Vorraussetzung für alle Nachlässe ist, dass der Neuwagen mindestens sechs Monate - bzw. zwölf Monate bei Chevrolet, Opel und Saab – gehalten wird.
Detaillierte Informationen zu allen Rahmenverträgen und die aktuellen Nachlässe gibt es auch im Internet auf www.jagdnetz.de im geschlossenen Bereich. Zugriff erhält, wer sich in der Community anmeldet: Einfach Formular online ausfüllen und die Kopie des Jagdscheins per Fax oder E-Mail an den DJV schicken.
[Quelle: DJV]
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