Wildbrethygiene neu geregelt! Das muss jeder Jäger beachten.
Parlament und Rat der EU haben mit dem so genannten EU-Hygienepaket die rechtlichen Grundlagen für die Lebensmittelhygiene bei der Gewinnung, weiteren Behandlung und Vermarktung von Wildbret umfassend neu gestaltet. Das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit einer Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes die seit 1. Januar 2006 in Deutschland unmittelbar geltenden EU-Vorschriften ergänzt. Diese Verordnung wurde am 6. Juli 2007 vom Bundesrat verabschiedet und tritt mit Veröffentlichung im Gesetzesblatt, voraussichtlich im August 2007, in Kraft.
Dr. med. vet. Friedrich Bert aus Rüsselsheim hat zusammengestellt, was sich für die Jägerinnen und Jäger ändert und was Sie beachten müssen. Siehe Download-Link unten.
[Quelle: DJV]
Downloads:
Wildbrethygiene - Das muss jeder Jäger beachten [pdf; 84,3 KB].
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