[15.03.2007]

DJV-Diskussionspapier zum neuen BJG zum Download

DJV: zügige Anpassung des BJG an Föderalismusreform

Aufgeschlagenes Gesetzbuch mit Brille
Foto: pixelquelle.de
Das Diskussionspapier des DJV zum neuen BJG ist öffentlich. Wer mitreden will - muss lesen!
Der DJV macht sich derzeit für eine zügige Novellierung des Bundesjagdgesetzes (BJG) stark. Warum? Hat der Dachverband der Jäger doch zuvor jahrelang – mit großer Unterstützung aller Verbandsebenen – dafür gekämpft, das BJG so zu belassen, wie es sich jahrzehntelang bestens bewährt hat. Eine Novellierung ist zwischenzeitlich jedoch dringlich geworden: Die komplette Rahmengesetzgebung, und somit auch das BJG in der jetzigen Form, wird es künftig nicht mehr geben. Dies ist das Ergebnis der Föderalismusreform, die 2006 in einer Neuregelung der Kompetenzen von Bund und Ländern mündete.

Bei der Diskussion um die bundesstaatliche Neuordnung drohte das Jagdrecht in die alleinige Länderkompetenz zu fallen, was dessen Zersplitterung zur Folge gehabt hätte. Durch eine groß angelegte Kampagne des DJV und der Landesjagdverbände ist es gelungen, das Jagdrecht als Bundesrecht zu erhalten – auf gleicher Ebene mit dem Naturschutz- und dem Tierschutzrecht.

Warum eine zügige Novellierung des BJG?

Ein Herauszögern der BJG-Novellierung birgt jetzt ebenfalls die Gefahr einer Zersplitterung des Jagdrechts in Deutschland: Die Länder sind seit der Grundgesetzänderung dazu berechtigt, auch ohne die Vorgabe eines „Bundesrahmengesetzes“ vollständig eigene Jagdgesetze zu erlassen. Dies würde zu unterschiedlichen Regelwerken in Deutschland führen. Mit negativen Auswirkungen: Eine enorme politische Schwächung des Jagdwesens in Deutschland und auf europäischer Ebene wäre vorprogrammiert. Entfällt ein Bundesgesetz gänzlich, weil die Länder vorpreschen, wäre auch die Gleichstellung mit dem Tierschutz- und Naturschutzrecht auf der Bundesebene nicht mehr vorhanden.

Bereits im Dezember 2005 hat das DJV-Präsidium einstimmig beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit Jagdrechtsexperten aus den Landesjagdverbänden und dem DJV ins Leben zu rufen. Ziel war ein Diskussionspapier für ein neues, weit reichendes BJG.

Das nun vorliegende DJV-Diskussionspapier wurde mehrfach beraten und schließlich Ende Januar 2007 vom DJV-Präsidium mehrheitlich verabschiedet und im Februar der Politik zur Verfügung gestellt.

Damit hat der DJV die Positionen und Vorstellungen der Jäger sehr früh in die politischen Beratungen über das BJG eingebracht. Es gibt im Jagdrecht viele Details, die vereinheitlicht werden können. Zudem muss das künftige BJG regionale Regelungen ermöglichen, ohne dass die Länder vom Abweichungsrecht Gebrauch machen müssen und ein eigenes Gesetz erlassen. Dies soll nach Vorstellung des DJV dadurch geschehen, dass die Länder ihre spezifischen Besonderheiten in eigenen Verordnungen regeln können.

Kernpunkte des DJV-Diskussionpapiers

Das der Politik jetzt vorliegende Diskussionspapier hat zum Ziel, die bewährten Vorgaben des bisherigen Bundesjagdgesetzes zu erhalten und gegebenenfalls fortzuentwickeln.

Hierzu zählen:

Was ist neu gegenüber dem bisherigen BJG?

Die Diskussionsvorlage enthält dort Änderungen, wo Verbesserungen aus Sicht der Jägerschaft möglich sind:

  • Jagd auf Wasserwild an und auf Gewässern mit Bleischrot,
  • Jagd auf Schalenwild im 200-Meter-Umkreis um betriebene Fütterungen und Ablenkungsfütterungen,
  • aus oder mit Hilfe von Fahrzeugen und Luftfahrzeugen zu jagen,
  • neue Jagdgatter einzurichten, bestehende haben Bestandsschutz.

An Bewährtem festhalten

Soweit möglich, hat die Arbeitsgruppe bewährte BJG-Formulierungen wortgleich in den DJV-Entwurf übernommen, insbesondere um den Übergang auf Neuregelungen nicht durch neue Formulierungen zu erschweren:

Der DJV wird Hinweise erarbeiten, die bei Abschluss von Jagdpachtverträgen gezielte Hilfen für den Bereich der Wildschadensregulierung beinhalten.

Regionale Besonderheiten und spezifische Einzelheiten machen es sinnvoll, Teilregelungen weiterhin den Ländern zuzuweisen. Dies ist allerdings ausgeschlossen für das Recht des Jagdscheins, zu dem auch Ausbildung und Prüfung gehören.

Der Prüfling muss ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Sachgebieten nachweisen: Wildbiologie, Jagdbetrieb, Waffen, Wildbrethygiene, Recht (insbesondere Jagd-, Tierschutz- und Naturschutzrecht). Das Sachgebiet Wildbrethygiene dient dem Verbraucherschutz, dem sich auch die Jäger verpflichtet fühlen.

Für eine revierübergreifende Hege und Abschussplanung sowie zur Förderung jagdlicher Belange und aus wildbiologischer Sicht sollen möglichst flächendeckend Hegegemeinschaften gebildet werden. Die Landesregierungen werden ermächtigt, Einzelheiten durch RechtsVO zu regeln.

Deckblatt des DJV-Diskussionspapiers zum neuen BJG


[Quelle: DJV]