Änderungen der DJV-Schießvorschrift beschlossen
Im Rahmen der diesjährigen Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen trafen sich die Landesschießobleute zu einem Gedankenaustausch. Dort wurden auch verschiedene Vorschläge zu der DJV-Schießvorschrift diskutiert und folgende Empfehlungen an den DJV ausgesprochen:
Vorgeschlagen wurde unter anderem, verstellbare Flintenschäfte für das jagdliche Wettkampfschießen zuzulassen. Nach Wettkampfbeginn dürfen diese allerdings nicht mehr verändert bzw. verstellt werden. Im Falle von Betrug wird der betreffende Schütze nicht nur disqualifiziert, sondern auch für nachfolgende Wettkämpfe auf Landes- und Bundesebene gesperrt. Dies war bisher in der Schießvorschrift nicht geregelt.
Um eine höhere Teilnehmerzahl an den Groß-Gold-Schießen zu erreichen, wurde angeregt, eine dreistufige Schießleistungsnadel „Sonderstufe Gold für Lang- und Kurzwaffen einzuführen. Folgende Mindestpunktzahlen sind hierfür erforderlich:
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Schießleistungsnadeln Sonderstufe Gold |
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für Langwaffen |
für Kurzwaffen |
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Stufe 3 |
340 Punkte |
195 Punkte |
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Stufe 2 |
330 Punkte |
190 Punkte |
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Stufe 1 |
320 Punkte |
185 Punkte |
Die nach DJV-Schießvorschrift vorgesehenen Alterspunkte werden dem Schießergebnis zugerechnet.
Des Weiteren wurde vorgeschlagen, die Zulassungsbedingungen gemäß Ausschreibung zur Bundesmeisterschaft für Mannschaftsschützen „Kurzwaffe“, denen der Mannschaftsschützen „Langwaffe“ im kombinierten Schießen anzugleichen. Künftig müssen bei der Qualifikation die Mannschaftsschützen „Kurzwaffe“ nicht mehr 320 Punkte, sondern 300 Punkte als Mindestleistung erzielt haben.
Das DJV-Präsidium hat diesen Änderungsvorschlägen zugestimmt.
[Quelle: DJV]
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