[01.06.2006]

Mulchpflicht für Brachflächen: Bundesrat beschließt neue Bestimmungen

DJV erzielt Teilerfolg für den Artenschutz

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Foto: Deutsche Wildtierstiftung
Das Tagpfauenauge weiß die Disteln zu schätzen.
Landwirte, die Ackerflächen aus der landwirtschaftlichen Erzeugung nehmen und so in den Genuss von Ausgleichzahlungen der EU kommen wollen, werden jetzt verpflichtet, die so genannten Bracheflächen mindestens einmal im Jahr zu mähen oder zu mulchen. Der DJV und andere Naturschutzverbände konnten erst nach intensiven Verhandlungen und Einzelgesprächen erreichen, dass eine Sperrfrist für die Pflege der stillgelegten Flächen bestehen bleibt. In der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni darf nun weder gemäht, gehäckselt noch gemulcht werden. Bisher reichte die Sperrfrist für die rund 700.000 Hektar Brache bis zum 15. Juli.

„Dass die Sperrfrist nun doch nicht wie zwischenzeitlich geplant auf den 15. Juni verkürzt worden ist, werten wir als Teilerfolg für Wildtiere und den Naturschutz“, so DJV-Präsident Jochen Borchert. „Die Flächen sind oft die einzigen Rückzugsgebiete für viele bedrohte Tierarten. Jetzt bleiben Rehe, Hasen oder seltene Bodenbrüter wie das Rebhuhn wenigstens in den Hauptbrut- und Aufzuchtzeiten geschützt.“

Borchert appellierte an die Jäger, auf Verbandsebene so weit wie möglich von der Ausnahmeregelung für den Artenschutz Gebrauch zu machen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannte Verbände können demnach im Rahmen von Naturschutz- und Agrarumweltprogrammen entsprechende unbürokratische Vereinbarungen mit Landwirten treffen. Die Mulch- und Mähpflicht entfällt dann.

 

[Quelle: DJV]