Mulchpflicht für Brachflächen: Bundesrat beschließt neue Bestimmungen
DJV erzielt Teilerfolg für den Artenschutz
Foto: Deutsche Wildtierstiftung
Das Tagpfauenauge weiß die Disteln zu schätzen.
|
„Dass die Sperrfrist nun doch nicht wie zwischenzeitlich geplant auf den 15. Juni verkürzt worden ist, werten wir als Teilerfolg für Wildtiere und den Naturschutz“, so DJV-Präsident Jochen Borchert. „Die Flächen sind oft die einzigen Rückzugsgebiete für viele bedrohte Tierarten. Jetzt bleiben Rehe, Hasen oder seltene Bodenbrüter wie das Rebhuhn wenigstens in den Hauptbrut- und Aufzuchtzeiten geschützt.“
Borchert appellierte an die Jäger, auf Verbandsebene so weit wie möglich von der Ausnahmeregelung für den Artenschutz Gebrauch zu machen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannte Verbände können demnach im Rahmen von Naturschutz- und Agrarumweltprogrammen entsprechende unbürokratische Vereinbarungen mit Landwirten treffen. Die Mulch- und Mähpflicht entfällt dann.
[Quelle: DJV]
Weitere Informationen:
Mulchen in der Landschaftspflege - Informationen der baden-württembergischen Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft
Instandhaltung von aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenen Flächen - Informationsbroschüre des Nds. Min. f. ländlichen Raum, Ernährung und Landwirtschaft für Empfänger von Direktzahlungen (S. 7 ff.)
www.lebensraum-brache.de
nach oben