Borgfeld: Hunde reißen Ricke während der Geburt ihrer Kitze
Landesjägerschaft warnt Hundebesitzer vor Missachtung des Leinenzwanges
Foto: privat
Ein grausamer Tod: Während des Setzens ihrer Kitze wurde diese Ricke in Bremen-Borgfeld von freilaufenden Hunden gerissen.
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Der § 7 (2) des Bremischen Feldordnungsgesetzes spricht eine deutliche Sprache: "Ordnungswidrig handelt, wer in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juli (Brut- und Setzzeit) Hunde unangeleint in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes führt. [Dieses] gilt nicht für Hunde, die im Rahmen der befugten Jagdausübung geführt werden sowie für Diensthunde der Polizei oder anderer Behörden."
Doch bei weitem nicht alle Hundebesitzer halten sich daran. Im Bremen-Borgfeld haben jetzt zwei wildernde Hunde eine Ricke gerissen, die gerade dabei war, ihre Kitze zu setzen. Sowohl die Ricke, als auch die Kitze, sind qualvoll verendet.
„Es ist in Borgfeld der zweite Fall innerhalb eines Jahres, nachdem bereits im vergangenen Jahr zwei andere Hunde ein Reh gerissen hatten. Immer wieder kommt es vor, dass Hundebesitzer den Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit (15.3. - 15.7.) einfach ignorieren. Wenn dann tatsächlich etwas passiert, sind die Besitzer meist entsetzt, weil sie ihren Hunden so etwas nie zugetraut hätten“, sagt Thomas Dürr von der Landesjägerschaft Bremen.
Das Landesjagdgesetz gibt dem Jagdausübungsberechtigten das Recht, wildernde Hunde im Rahmen des Jagdschutzes zu töten. Damit es gar nicht erst soweit kommt, appelliert die Landesjägerschaft an die Hundebesitzer: „Die Brut- und Setzzeit-Regelung dient dem Schutz bodenbrütender Vögel und anderer Wildtiere und hat ihre Berechtigung. Rehe bringen meist zwei, gelegentlich sogar drei Kitze zur Welt und tragen gerade jetzt schwer an ihrem Nachwuchs. Freilaufende Hunde lösen bei ihnen Fluchtreaktionen aus. Nicht selten bleiben die Rehe dabei in Stacheldrahtzäunen hängen, verletzen sich oder werden im schlimmsten Fall gerissen".
Im persönlichen Gespräch lassen sich die meisten Hundebesitzer von Jägern überzeugen, ihre Hunde an die Leine zu nehmen. „Nur mit uneinsichtigen Zeitgenossen kommt es immer wieder zu unschönen Diskussionen“, erklärt Dürr. Wer den Leinenzwang missachtet, muss mit Bußgeldern zwischen 30 und 80 Euro rechnen. Für schwere Fälle wie diesen sieht das Bundesnaturschutzgesetz Strafen bis zu 10.000 Euro vor. Der Besitzer der wildernden Hunde in Borgfeld muss jetzt mit einer Anzeige rechnen.
Der Bremer Stadtjägermeister (siehe Link unten) als Fachberater der Jagdbehörde erteilt auf Anfrage gern weitere Auskünfte.
[Quelle: LJB]
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