07.06.2019
Die Neozoen Nutria, Waschbär, Marderhund und Nilgans sind in das Jagdrecht des Landes Bremen aufgenommen. Die neue Regelung gilt ab sofort. Wir bitten um Kenntnisnahmne und Umsetzung. Wir empfehmen insbesondere die Jagd auf die Nutria ab sofort mit aller Intensität durchzuführen. Die alarmierend fortschreitende Verbreitung und die damit einhergehende Gefährdung des Hochwasserschutzes für das Land Bremen machen dies erforderlich.
Auszug:
(2) Folgende Tierarten, die nicht gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes dem Jagdrecht unterliegen, werden gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Bremischen Landesjagdgesetz für jagdbar erklärt und deren Jagdzeiten wie folgt festgesetzt:
1. Nutria: Jagdzeit vom 1. Januar bis 31. Dezember (bei Nutrias dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere bejagt werden).
2. Waschbär: Jagdzeit vom 16. Juli bis 31. März (Jungwasch-bären ganzjährig)
3. Marderhund: Jagdzeit vom 1. September bis 28. Februar (Jung-marderhunde ganzjährig)
4. Nilgans Jagdzeit vom 1. August bis 15. Januar.